Allgemeine Geschäftsbedingungen

stand: Mai 2023

 

1. Geltungsbereich 

(1) Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggebern und der Ines Bollert „Typenoffen“ gelten die nachfolgenden AGB, sofern und soweit schriftlich, mindestens jedoch in Textform, nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen der AGB gelten ab Einführung der jeweiligen Änderung. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere BGB. 

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Annahme des Angebots der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber zustande. Erfolgt die Angebotsannahme digital, so ist eine elektronische Signatur erforderlich. 

(3) Mündliche Verabredungen sind nur wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin in Textform bestätigt wurden. 

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin den Änderungen und Ergänzungen schriftlich oder zumindest in Textform zugestimmt hat. 

2. Qualität /Ausführung 

(1) Die Auftragnehmerin schuldet nur die Leistungen, die im Angebot enthalten sind. Für die Beschreibung der Leistung ist die Textform-Vereinbarung im Vertrag oder Angebot maßgeblich. 

(2) Der Auftraggeber hat für die Bereitstellung der erforderlichen Seminarräume und Technik, wie z.B. Beamer, Flipchart etc. zu sorgen. Die Seminarausstattung sowie eine Pausenversorgung sind Angelegenheit des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt diese Kosten, sowie die Kosten für die Bereitstellung oder Anmietung der Seminarräume. 

(3) Der Auftraggeber hat gegebenenfalls erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen einzuholen und der Auftragnehmerin auf Nachfrage nachzuweisen. 

3. Preise/Zahlungsbedingungen 

(1) Die Preise richten sich nach dem Angebot der Auftragnehmerin. 

Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige gesetzliche Umsatzsteuer. 

(2) Ein unerwarteter Mehraufwand seitens der Auftragnehmerin, ist mit 190,00 Euro/Stunde netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu vergüten. 

(3) Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten. 

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt Zwischenrechnung nach folgendem Zahlungsplan zu stellen: 

a) Link Fragebogen zur Erstellung der individuellen Einzelprofile.
250,00 € pro Link pro Person nach Vertragsabschluss (Kosten Auslagen) zzgl. soweit vereinbart Druckkosten.

b) Honorar (Trainerhonorar):
25 % nach Vertragsabschluss/Angebotsannahme
55 % drei Wochen vor Trainingsbeginn
20 % nach Trainingsende 

(5) Bei Trainingsabsagen drei Wochen vor Trainingsbeginn durch den Auftraggeber, sind 80 % des vereinbarten Honorars sowie die Auslagen der Auftragnehmerin geschuldet. 

(6) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind sofort nach Eingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt drei Werktage ab dem Rechnungsdatum als zugegangen. 

(7) Sollte innerhalb von 8 Wochen nach Trainingsabsage das Training stattfinden, werden 65 % des bereits gezahlten Honorars auf das Training angerechnet. Entstehende Mehrkosten, z.B. für neue oder weitere Links, sind gesondert zu vergüten. 

(8) Reisekosten der Auftragnehmerin werden gesondert nach ihrem Anfall in Rechnung gestellt. Bei Fahrten im eigenen Pkw erhält die Auftragnehmerin eine Kilometerpauschale von 0,65 €/km vom ersten gefahrenen Kilometer sowie die Parkkosten erstattet. Reisen mit der Bahn werden auf der Basis der 1. Klasse, Flugreisen auf Basis der Economy-Class abgerechnet. 

4. Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung 

(1) Die Rechnung ist sofort fällig. Sie sind ohne Abzug zu leisten. Von der Auftragnehmerin eingeräumte oder praktizierte Zahlungsziele können jederzeit von der Auftragnehmerin mit angemessener Frist widerrufen werden. 

(2) Bei Nichteinhaltung der zwischen den Parteien geltenden Zahlungsweisen, im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere (Teil-)Leistungen nur noch Zug um Zug gegen sofortige Zahlung zu erbringen. 

(3) Es werden nur bargeldlose Zahlungen (Überweisung auf Firmenkonto) entgegengenommen. 

(4) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. 

5. Eigentumsvorbehalt / Urheberrechte 

(1) Die von der Auftragnehmerin erstellten Unterlagen (Skripte, Präsentationen, Persönlichkeitsprofile o.ä.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber - aus jedem Rechtsgrund - ihr Eigentum. 

(2) An allen im Zusammenhang mit der Erstellung des Angebots dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Seminarskripte und Präsentationen, behält sich die Auftragnehmerin Urheberrechte vor. 

(3) Eine Vervielfältigung der Unterlagen – auch auszugsweise – ist ohne Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Sie dürfen insbesondere nicht für andere Trainings oder ähnliche Veranstaltungen verwendet, umgeschrieben oder entsprechend angepasst werden. 

6. Haftung 

(1) Die Auftragnehmerin haftet nur auf Schadensersatz unbeschadet sonstiger Ansprüche des Auftraggebers aus dem gleichen Sachverhalt ,wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

(2) Der von der Auftragnehmerin, wenn sie haftet, zu leistende Schadensersatz beschränkt sich auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden, der maximal dem dreifachen Wert der Leistungen entspricht. 

(3) Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehenden Ziffern (1) und (2) gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 

7. Übertragbarkeit 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, jederzeit auf ein mit ihr kooperierendes oder mit ihr verbundene Unternehmen sowie auf Dritte, die wie die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung geeignet sind, zu übertragen. 

8. Force Majeure-Klausel (Höhere Gewalt) 

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, Krieg, behördliche Maßnahmen und unvorhersehbare, unabwendbare und unverschuldete Ereignisse befreien die Auftragnehmerin für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, indem sich die Auftragnehmerin bereits in Verzug befindet. Die Auftragnehmerin wird sich im Rahmen des Zumutbaren, unverzüglich mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen und die erforderlichen Informationen geben und ihre Verpflichtungen den geänderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. 

9. Beanstandungen 

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter, stellen keine Beschaffenheitsangaben der Leistung der Auftragnehmerin dar. 

10. Verjährung / Schadenersatz 

Für Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. 

11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht 

(1) Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. 

(2) Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von dessen internationalem Privatrecht. 

12. Datenschutzerklärung 

(1) Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers und Dritter werden von der Auftragnehmerin unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu folgenden Zwecken verarbeitet: 

- zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses und zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 

- für briefliche Werbung für eigene Leistungen zur Verfolgung von einem berechtigten Interesse an der Bestandskundenwerbung auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Auftraggeber kann diese Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft, z.B. per Brief oder in Textform, an die oben genannte Adresse von Frau Ines Bollert widersprechen. 

(2) Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers können im Rahmen dieser Zwecke und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben an Dritte (verbundene Unternehmen der Auftragnehmerin, Dienstleister, Behörden oder Vertragspartner) übermittelt werden. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung dieser Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Auftraggeber eingewilligt hat. 

(3) Die Auftragnehmerin speichert die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers bis zur Beendigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses bzw. bis zum Ende gesetzlicher Speicherfristen, die darüber hinausgehen. 

(4) Der Auftraggeber hat folgende Rechte hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten: 

- Recht auf Auskunft durch die Auftragnehmerin über gespeicherte personenbezogene Daten des Auftraggebers; 

- Recht auf Berichtigung, wenn die über den Auftraggeber gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind; 

- Recht auf Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Auftraggeber seine Einwilligung widerrufen hat; 

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1lit. a – d DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist; 

- Recht auf Übertragung der vom Auftraggeber bereitgestellten ihn betreffenden personenbezogenen Daten 

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, wenn die in Art. 21 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegen 

- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde 

- Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt; 

(5) Die Bereitstellung der im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist – soweit nicht ausdrücklich abweichend mitgeteilt – für den Abschluss des Vertrages erforderlich, da dieser ohne diese Daten nicht durchgeführt werden kann. 

(6) Der Auftraggeber kann sich mit Fragen zum Datenschutz jederzeit an die Datenschutzbeauftragte der Auftragnehmerin wenden: Ines Bollert, Walterstr. 4 in 16567 Mühlenbeck, 

E-Mail: ines.bollert@typenoffen.com

13. Schweigepflicht 

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über die in den Persönlichkeits- und Kommunikationstrainings erlangten Informationen Stillschweigen zu wahren. Dies gilt über die Beendigung des Trainings hinaus. Soweit sich die Auftragnehmerin Dritter für die Erfüllung des Vertrages bedient, hat sie diese ebenfalls der Schweigepflicht zu unterwerfen. 

14. Salvatorische Klausel 

Soweit in den AGB eine Regelungslücke besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Ermangelung von gesetzlichen Vorschriften, welche in die Regelungslücke treten könnten, gilt insoweit jene Regelung, die bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen getreten wäre. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach dem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommt. 

15. Genderhinweis 

In diesen AGB wird aus Gründen der Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Personenbezeichnungen beziehen sich – soweit nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.